Pflegestufe 1
468 pflegegrad 2.
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Notwendiger hilfe und betreuungsbedarf von mehr als 95 stunden. 689 erhöhung um 221 pflegestufe 2. Dazu gehörten einerseits finanzielle unterstützung und pflegehilfsmittel nach dem hilfsmittelverzeichnis der krankenkassen andererseits aber auch zuwendungen für die ambulante pflege oder pflegeleistungen durch einen pflegenden angehörigen.