Volljährige versicherte steuern zehn prozent höchstens jedoch 25 euro je pflegehilfsmittel bei. Aufgrund der corona pandemie gilt rückwirkend ab 01 04 2020 und bis zunächst 30 09 2020 ein abweichender monatlicher höchstbetrag von 60 euro für pflegehilfsmittel zum verbrauch also einmalhandschuhe handdesinfektion flächendesinfektion schutzschürzen bettschutzeinlagen und mundschutz. Für alle eure fragen schreibt uns direkt unter.
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